Wir unterstützen bei der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen im privaten sowie im gewerblichen Mietrecht. Zu unserer Tätigkeit gehört u. a. auch die Beratung bei Kündigungen und Räumungen, die Präfung von Mieterhöhungen, die Geltendmachung von rückständigen Mieten sowie die Beratung zu dem Thema Betriebskostenabrechnungen. Selbstverständlich sind wir in diesem Bereich auch für alle Streitigkeiten zur Vertretung unserer Mandanten vor Gericht gut aufgestellt.
Jürgen Allwardt befasst sich mit Fällen zum Thema Mietrecht.